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1253 November 18.

14. Kal. Dez. p. a. 11.

Wrazslavie (dass hiermit Breslau und nicht, wie der Herausgeber des bullar. Francisc. II. 180, Anm. a. glaubt, Braslaw in Litthauen gemeint ist, beweist der auch sonst bezeugte Aufenthalt des Legaten in Breslau zu dieser Zeit). Opizo, Abt von Mezano, päpstlicher Legat, befiehlt dem Bischof von Lebus gegen Angreifer seines Bisthums nöthigen Falls mit Kirchenstrafen vorzugehn.

Aus einer päpstlichen Bestättigung von 1256 im bullar. Francisc. II. 179.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.